Wissen zur Bürgschaftsversicherung
Ablösung einer Bürgschaft
Das Ablösen ist der Austausch von Bürgschaften eines anderen Bürgen, z.B. der Hausbank gegen eine gleichwertige Bürgschaft einer anderen Versicherung. Nach dem Ablösen (Austausch) wird Ihr Bürgschaftskonto beim bisherigen Bürgen, z. B. bei Ihrer Hausbank, entlastet. Ein weiterer gängiger Begriff für die Ablösung, ist die „Umschuldung“. Je nach Anbieter von Bürgschaften, ist die Ablösung kostenfrei.
Die Abnahme im Rahmen der Bürgschaftsversicherung
Eine Abnahme erfolgt standardmäßig nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten. Eine Fertigstellung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen, wird meist durch ein Abnahmeprotokoll bestätigt. Hiermit beginnt die vereinbarte Gewährleistungszeit. Für den Fall, dass kein Abnahmeprotokoll existiert, beginnt die Gewährleistungszeit ab der geprüften Schlußrechnung.
Änderungsantrag
Ein Änderungsantrag wird gestellt, wenn z.B. eine Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft geändert werden soll.
Anzahlungsbürgschaft
Eine Anzahlungsbürgschaft stellt sicher, dass kein Verlustrisiko in Bezug auf eine geleistete Vorauszahlung oder Anzahlung des Auftraggebers entsteht.
Ausbuchung einer Bürgschaft
Durch Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer entsprechenden Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) erfolgt die Entlastung des Obligos bzw. der Bürgschaftslinie.
Ausführungsbürgschaft
Die Ausführungsbürgschaft soll die vertragsgemäße Ausführung von Leistungen sicherzustellen.
Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft
Die Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft (gem. § 648a BGB) dient in der Regel dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.
Bausumme
Als Bausumme wird das vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarte Entgelt für die Erbringung von vereinbarten Leistungen bezeichnet.
Bauvertrag
Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks und der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird. Der Bauvertrag wird auch als Werkvertrag bezeichnet.
Befristete Bürgschaft
Die befristete Bürgschaft wird über einen bestimmten Zeitraum sowie mit einem festen Ablaufdatum gewährt. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich, denn das Obligo wird zum fixen Datum ausgebucht.
Bietungsbürgschaft
Die Bietungsbürgschaft dient in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen. Bietungsbürgschaften sind zeitlich befristet.
Bürge
Der Bürge ist Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmer) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen hat (siehe auch §765 BGB).
Bürgschaftsauftrag
Der Bürgschaftsauftrag ist der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft an die Versicherung.
Bürgschaftsbetrag
Der Betrag, der im Rahmen der einzelnen Bürgschaft als Höchstbetrag der Verpflichtung gilt.
Bürgschaftslinie
Die Bürgschaftslinie beziffert die Höhe des vereinbarten überjährigen Bürgschaftskredites.
Bürgschaftsrahmen
Ist die Höhe des vereinbarten Bürgschaftskredites für ein Geschäftsjahr
Bürgschaftsobligo
Als Bürgschaftsobligo wird der Gesamtbetrag aller noch aktiven und im Umlauf befindlichen Bürgschaften bezeichnet.
Bürgschein-Limit
Das Bürgschein-Limit bziffert den möglichen Höchstbetrag für die einzelne zu beantragende Bürgschaft. Die Angabe der Höhe eines Bürgschein Limits, erfolgt in der Kreditzusage des jeweiligen Geschäftsjahres entweder in % oder als absoluter Betrag. Mehrere Bürgschaften, die dasselbe Bauvorhaben betreffen, werden meist als Gesamtrisiko betrachtet.
EFB-Sich-Formular
Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauaufträgen. Die hauptsächliche Verwendung erfolgt von öffentlichen Auftraggebern
– EFB-Sich 1:
Vertragserfüllungsbürgschaft
– EFB-Sich 2: Mängelansprüchebürgschaft.
Bei Verwendung dieser Formularvordrucke in der aktuellsten Version, fallen meist keine zusätzlichen Kosten an.
Enthaftungserklärung
Die Enthaftungserklärung ist eine schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers), den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
Mängelansprüche Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft9
dient hauptsächlich als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Mängelansprüche. Der Anspruchzeitraum beträgt nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre und beginnt nach Abnahme bzw. Schlußrechnung. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt üblicherweise 3% bis 5% der Auftragssumme.
Hauptschuldner
Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis
Hauptschuldverhältnis
Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das zur Bürgschaftsübernahme führt. In der Regel ist dies der Werkvertrag oder Bauvertrag, in dem zwischen den Vertragsparteien die Leistung vereinbart wurde.
Kautionsversicherung
Kautionsversicherung ist ein Überbegriff für den Geschäftsbereich der Kreditversicherer, in dem Bürgschaftskredite vergeben werden.
Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlußrechnungssumme, der vom Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche z.B. aus Gewährleistung einbehalten wird. Durch Stellung einer Bürgschaft wird dieser ausbezahlt.
Sondertexte
Im Rahmen einer Bürgschaft kommt es schon mal vor, dass spezielle Bürgschaftstexte (Sonderformulare) des Auftraggebers berücksichtigt werden müssen. Diese werden durch den Bürgschaftsversicherer in aller Regel aktzeptiert.
Umschuldung von Bürgschaften
Eine Umschuldung von Bürgschaften ist einer Ablösung gleichzusetzen (siehe Oben)
Unbefristete Bürgschaft
Unbefristete Bürgschaften haben kein festes Ablaufdatum. Die Ausbuchung einer Bürgschaft aus dem Obligo erfolgt meist erst nach Rückgabe.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Stellt die vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung sicher.
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B bezieht sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und enthält Regelungen zur Sicherheitsleistung.
Vorauszahlungsbürgschaft
Dient dazu, dass Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers sicherzustellen.
Mietkaution
Von uns werden weder gewerbliche noch private Mietkautionsversicherungen angeboten.